23.11.2021 - 21:51 Uhr

 

Die für uns wichtigste Neuregelung besagt, dass der Besuch von Einrichtungen und Veranstaltungen im Sportbereich nur noch immunisierten (2G – Geimpft oder Genesen) gestattet ist.

Die Regelung betrifft sowohl den Trainings-, als auch den Wettkampfbetrieb.

Für alle Veranstaltungen unseres Vereins muss zwingend ein entsprechender Nachweis mitgeführt werden. Die Kontrolle dieser Nachweise obliegt den dazu bestimmten Verantwortlichen unseres Vereins. Eine einfache Kontrollmöglichkeit bietet dabei die App „CovPass Check“ vom RKI, die die QR-Codes scannen und auch auf ihre Echtheit überprüfen kann.

 

Regelungen für unsere Jugend

Schüler:innen gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-Plus ausgenommen. Damit ist unsere Jugend nicht von weiteren Beschränkungen betroffen.

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